Es finden vermehrt sogenannte Teillieferungen statt, das heisst, dass lediglich Teile der Bestellung und nicht der gesamte Warenkorb, der bezahlt wurde, geliefert werden. Das können Sie in diesem Fall tun:
Kontaktaufnahme mit dem Shop:
- Melden Sie sich schriftlich beim Shop und mahnen Sie die ausstehende Lieferung an.
- Setzen Sie klare Termine, bis wann die Lieferung erfolgen soll.
Sollte keine Lieferung erfolgen:
- Fordern Sie die Rückzahlung des Betrags der offenen Lieferung.
- In der Schweiz können Sie eine Betreibung einleiten. Das ist jedoch mit Aufwand und Kosten verbunden.
Prävention bei zukünftigen Einkäufen:
- Prüfen Sie, ob die Web-Adresse mit dem Namen des Shops identisch ist.
- Wenn die Preise zu günstig sind, sollten die Alarmglocken läuten.
- Suchen Sie in einer Suchmaschine nach dem Namen des Onlineshops – häufig warnen Onlineforen vor unseriösen Shops.
- Seien Sie auf der Hut, wenn die Bezahlung nur gegen Vorkasse oder Überweisung möglich ist.
- Prüfen Sie, ob ein vollständiges Impressum vorhanden ist.
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