Onlineshopping – Teillieferung

Es finden vermehrt sogenannte Teillieferungen statt, das heisst, dass lediglich Teile der Bestellung und nicht der gesamte Warenkorb, der bezahlt wurde, geliefert werden. Das können Sie in diesem Fall tun:

Kontaktaufnahme mit dem Shop:

  • Melden Sie sich schriftlich beim Shop und mahnen Sie die ausstehende Lieferung an.
  • Setzen Sie klare Termine, bis wann die Lieferung erfolgen soll.

Sollte keine Lieferung erfolgen:

  • Fordern Sie die Rückzahlung des Betrags der offenen Lieferung.
  • In der Schweiz können Sie eine Betreibung einleiten. Das ist jedoch mit Aufwand und Kosten verbunden.

Prävention bei zukünftigen Einkäufen:

  • Prüfen Sie, ob die Web-Adresse mit dem Namen des Shops identisch ist.
  • Wenn die Preise zu günstig sind, sollten die Alarmglocken läuten.
  • Suchen Sie in einer Suchmaschine nach dem Namen des Onlineshops – häufig warnen Onlineforen vor unseriösen Shops.
  • Seien Sie auf der Hut, wenn die Bezahlung nur gegen Vorkasse oder Überweisung möglich ist.
  • Prüfen Sie, ob ein vollständiges Impressum vorhanden ist.

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